Alles zum Thema Wasserschaden

posted am: 8 Juni 2023

Ein Wasserschaden liegt im versicherungsrechtlichen Fall vor, sofern Leitungswasser „bestimmungswidrig“ ausgetreten ist und dadurch einen Schaden verursacht. Bestimmungswidrig bedeutet hier beispielsweise, dass eine Spülmaschine das Abwasser nicht in die Kanalisation leitet, sondern es sich auf dem Küchenboden verteilt. Versicherungen machen allerdings auch einen Unterschied zwischen eigenem und fremdem Leitungswasser, wenn es um die Haftungsfrage geht. Wer übernimmt die Kosten für den Schaden? Die Regulierung eines Leitungswasserschadens übernimmt in der Regel die Gebäude-, Haftpflicht- oder Hausratversicherung - es wird je nach Zuständigkeit und individuellem Fall entschieden. Weiterhin kann ein Wasserschaden jedoch auch durch Naturgewalten entstehen. Dann handelt es sich um einen sogenannten Elementarschaden, der zusätzlich über die Gebäude- oder Hausratversicherung mit abgedeckt werden muss.

Damit ein solcher Schaden exakt reguliert werden kann, müssen sowohl der Verursacher als auch die Schadensursache zweifelsfrei festgestellt werden können. Auch spielt es eine Rolle, ob es aus Fahrlässigkeit zum Schaden gekommen ist - wie zum Beispiel eine laufende Spülmaschine, die in Betrieb war, während sich niemand in der Wohnung befand. Auch gilt es zu klären, welche Objekte zum Hausrat zählen. So kann es beispielsweise passieren, dass Objekte, die einem nicht selbst gehören, dabei beschädigt werden. In so einem Fall sind die Hausrat- und die Haftpflichtversicherung die richtigen Ansprechpartner. Diese Pflichten haben Mieter und Hausbesitzer bei einem Wasserschaden. Wer einen Schaden durch ausgetretenes Wasser bemerkt, muss sich bei der zuständigen Versicherung umgehend melden und diesen mitteilen. Das gilt insbesondere für die Wohngebäude- und die Hausratversicherung. Sollte ein Gutachter später feststellen, dass man sich nicht rechtzeitig um die Schadensmeldung gekümmert hat oder als Hausbesitzer die Wartung der Rohrleitungen versäumt hat, kann es sein, dass man den Schaden selbst bezahlen muss.

So geht man im Schadensfall bei einem Wasserschaden richtig vor und kann beispielsweise durch die AQUASAN® GmbH den Schaden beheben lassen. Es ist der Albtraum eines jeden Haus- oder Wohnungsbewohners: Man kommt nach Hause und die Räume stehen unter Wasser. Jetzt ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und bedacht zu handeln! Der erste, wichtige Schritt ist, die Wasserzufuhr zu unterbrechen. Sofern sich die Ursache sofort lokalisieren lässt, sollte das entsprechende Rohr sofort abgedichtet werden, damit kein Wasser mehr nachfließen kann. Ist dies nicht möglich, muss der Haupthahn im Gebäude geschlossen werden. Dasselbe gilt auch für den Sicherungskasten: Unterbrechen Sie die Stromzufuhr in den betroffenen Bereichen. Als Nächstes wird die Feuerwehr verständigt, die das Wasser vor Ort abpumpt. Danach sollte man sich selbst ein Bild vom Schaden machen: Befinden sich Möbel im Wasser, müssen diese umgehend an einen trockenen Ort gebracht werden, sofern dies möglich ist. Grundsätzlich ist man so weit zur Schadensbegrenzung verpflichtet, solange man sich dafür nicht selbst in Gefahr begeben muss. Alle anderen Aufgaben überlässt man besser der Feuerwehr.

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